Bares für Rares - Neue Kolleg*innen werben und dafür Prämie kassieren!

Fachkräfte im Pflege- und Kitabereich sind rar. Längst ist der Fachkräftemangel auch in den Einrichtungen unseres Kreisverbandes zu spüren, sodass unsere Teams auf personelle Unterstützung angewiesen sind. Egal welche Maßnahmen wir im Personalmarketing hierzu ergreifen – am vielversprechendsten ist immer noch die persönliche Werbung durch Sie! Denn die Befragungen, die wir regelmäßig bei Neueinstellungen durchführen, zeigen, dass der Löwenanteil durch persönliche Empfehlungen im Bekanntenkreis zu uns fand. Dieses Engagement soll sich für Sie zukünftig nicht nur durch die zusätzlichen helfenden Hände in den Teams unseres Kreisverbandes bezahlt machen. Sichern Sie sich hierfür eine Prämie in Höhe von bis zu 1.200 Euro. Zusätzlich ist Ihnen natürlich der Dank des Kreisverbandes und Ihrer Kolleg*innen gewiss!

Bedingungen:

1. Erhalten können die „Mitarbeiter-Werbe-Prämie“ – mit Ausnahme der unter 4. Benannten – alle Mitarbeitenden des Kreisverbandes, die uns eine Pflegefachkraft, eine*n Pflegefachhelfer*in, eine*n Erzieher*in oder eine*n Kinderpfleger*in vermitteln, mit denen ein Arbeitsvertrag abgeschlossen wird. Dieser Vertrag muss entweder unbefristet oder für mindestens ein Jahr Dauer abgeschlossen werden. Voraussetzung ist, dass die Vermittlung eindeutig ist und vor Abschluss des Arbeitsvertrages dem Arbeitgeber (Einrichtungsleitung oder Personalabteilung) zur Kenntnis gebracht wird bzw. im Anschreiben oder dem Vorstellungsgespräch des Bewerbenden zur Sprache kommt.

2. Für zustande kommende Arbeitsverhältnisse mit mehr als 19,25 Wochenarbeitsstunden gewähren wir eine Prämie von EUR 600,- brutto, für Arbeitsverhältnisse mit 19,25 Wochenarbeitsstunden oder weniger eine Prämie von EUR 300,- brutto. Die Prämie wird im zweiten Beschäftigungsmonat des neuen Mitarbeiters abzüglich Steuern und Sozialversicherungsbeiträge ausbezahlt.

3. Besteht das Arbeitsverhältnis nach Ablauf eines Jahres fort, dann gewähren wir in einem zweiten Schritt eine weitere Prämie in Höhe von EUR 600,- bzw. EUR 300,- brutto. Diese erneute Prämie wird im 13. Monat des Beschäftigungsverhältnisses abzüglich Steuern und Sozialversicherungsbeiträge ausbezahlt.

4. Kein Anspruch auf die „Mitarbeiter-Werbe-Prämie“ besteht, wenn zwischen dem neuen Mitarbeitenden innerhalb der letzten 24 Monate bereits ein Beschäftigungsverhältnis mit dem AWO Kreisverband Mittelfranken-Süd e.V. bestanden hat. Ebenfalls keinen Anspruch auf die „Mitarbeiter-Werbe-Prämie“ haben Vorstandsmitglieder, Referent*innen sowie die Einrichtungs- und Pflegedienstleitungen. 

Die „Mitarbeiter-Werbe-Prämie“ ist ein Baustein verschiedener Maßnahmen, die wir in einem „Workshop Arbeitgeber-Attraktivität“ entwickelt haben, um potentielle Beschäftigte anzusprechen, aber auch, um unsere Belegschaft für erfolgreiche Vermittlungen zu belohnen. Denn wir finden, das haben Sie sich verdient!

Für Rückfragen steht Ihnen Ihre Einrichtungsleitung oder die Personalabteilung der Geschäftsstelle in Schwabach zur Verfügung. Wir wünschen Ihnen – im Sinne unseres Kreisverbandes und seiner Einrichtungen – viel Erfolg beim Werben neuer Kolleg*innen!